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Sachverständigenkosten
Sachverständigenkosten
Die Honorierung von Sachverständigen richtet sich nach dem ZSEG (Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen).
Im Regelfall werden folgende Sätze berechnet:
a) Bauschäden: 75,-- €/Std. b) Wohnungsabnahme: 75,-- €/Std. c) Wertgutachten: gemäß HOAI, § 34, Absatz 1
d) Nebenkosten: Fahrtkosten = 0,40 €/km DIN A4-Kopien = 0,20 €/St. DIN A3-Kopien = 0,30 €/St. Farbkopien = 0,50 €/St. Lichtbilder = 2,00 €/St.
Preise jeweils zuzüglich MwSt.
Auf Wunsch kann auch ein Pauschalpreis vereinbart werden.
Sprechen Sie uns darauf an!
Gemäß ZSEG sind Gutachterkosten vorschusspflichtig (ca. 70% der zu erwartenden Kosten nach Auftragserteilung).
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