![]() |
||||||||
|
||||||||
|
Wertermittlung
Wertermittlung
Als geprüfter Sachverständiger ermittle ich Verkehrswerte für bebaute und unbebaute Grundstücke.
Der Verkehrswert ist gemäß § 194 Baugesetzbuch wie folgt definiert:
„Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung auf gewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Dieser recht lange, in Juristendeutsch verfasste Satz, besagt nichts anderes als die Ermittlung des marktgerechten Wertes Ihrer Immobilie.
Ich ermittle diesen Verkehrswert unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben in für den Laien verständlich und nachvollziehbarer Form.
Verkehrswertgutachten werden benötigt für:
|
||||||||
|
||||||||